Alexej von Jawlensky, «Frauenbildnis (Heilandsgesicht)». Um 1920 Öl auf Leinwandpapier. 36,2x27 cm, Darstellung

 © Peter Fischli / David Weiss, Tokyo 1980

Jahreskonferenz – Kunsthandelsplatz Schweiz: Verantwortung, Rollen und Perspektiven – 28. Oktober 2024, Bern

Zwei neue und wichtige gesetzgeberische Projekte auf nationaler wie auf internationaler Ebene stehen im Brennpunkt unserer Tagung: Die Umsetzung der Verordnung über die unabhängige Kommission für historisch belastetes Kulturerbe und die Auswirkungen der neuen EU-Verordnung über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern auf die Schweiz. Mit Frau Dr. Nikola Doll (neu berufen im BAK) und Gregor Kleinknecht (u.a. im Vorstand PAIAM) werden uns zwei ausgewiesene Experten berichten und den Dialog zwischen Politik, Verwaltung und Betroffenen aus der Praxis anstossen.

Die Erhaltung und Weiterentwicklung eines starken Kunsthandelsplatzes Schweiz liegt im Interesse aller Beteiligten, neben dem Handel auch der Politik, der Sammlerschaft oder etwa der Museen. Der renommierte Kurator und frühere Museumsdirektor Dr. Dieter Schwarz wird das Spannungsfeld zwischen Museum und Handel beleuchten und der Verleger des international viel beachteten Trendmagazins Monocle, Tyler Brulé, ist unser Experte für eine Beurteilung der These, dass Kunst für heutige Städteentwicklung und damit einhergehend für Standortpolitik massgebend sein können. Hinweise zu Programm und Teilnahmemöglichkeit finden sie hier.

Weitere Neuigkeiten

Kulturgüterschutz

Im Bereich Kulturgüterschutz hat die EU eine neue Verordnung (EU) 2019/880 betreffend die Einfuhr von Kulturgütern erlassen. Die Umsetzungsfrist für die einzelnen Mitgliedsstaaten läuft bis 2025. Ziel der Verordnung ist eine erneute Verschärfung der Einfuhr von unrechtmässig aus ihren Herkunftsstaaten ausgeführter Kulturgüter in die EU, und zwar unabhängig davon, ob Objekte direkt aus Herkunftsstaaten oder via Drittstaaten eingeführt werden. Archäologische Kulturgüter stehen im besonderen Fokus der neuen EU-Verordnung und bedürfen generell einer Einfuhrgenehmigung. Der VKMS befindet sich im Austausch mit der Fachstelle Kulturgütertransfer des BAK, um hier für den Schweizer Kunstmarkt eine praxistaugliche Antwort auf diese Verschärfung der EU-Regulierung zu finden.

Raubkunst

Im Bereich Raubkunst hat der Bundesrat in Umsetzung von Teilen einer von den Räten verabschiedeten Motion Pult (I) die Schaffung einer unabhängigen Expertenkommission beschlossen, die sich insbesondere mit NS-Raubkunst und kolonialen Kulturgütern auseinandersetzen wird. Die durch den Bundesrat verabschiedete Verordnung trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Der VKMS tritt für eine angemessen Miteinbezug des Schweizer Kunsthandels in der zu schaffenden Expertenkommission ein.

Geldwäschereiprävention

Die in den eidg. Räten eingebrachte “Motion Pult” (Unterstellung des Kunsthandels unter die verschärften Geldwäschebestimmungen für Finanzintermediäre) geht von falschen Annahmen aus und die verlangte neue gesetzliche Regulierung würde ohne Not einen enormen bürokratischen Mehraufwand für den gesamten Kunsthandel zur Folge haben. Der VKMS tritt dem entgegen indem unseren Mitgliedern im Sinne echter Selbstregulierung pragmatisch taugliche digitale tools zur Verfügung gehalten werden, die neben KYC-Rules auch Sanktionskontrollen übernehmen und so ein echtes Gegenmodell anbieten.