Alexej von Jawlensky, «Frauenbildnis (Heilandsgesicht)». Um 1920 Öl auf Leinwandpapier. 36,2x27 cm, Darstellung

 © Peter Fischli / David Weiss, Tokyo 1980

Projekt
„Swiss Galleries go Digital!“

Der VKMS will für alle Marktteilnehmer im Bereich Kunsthandel und Galerien und darüber hinaus für das ganze Ökosystem des Kunstmarkts in der Schweiz eine Führungs- und Vermittlerrolle einnehmen und errichtet mit Unterstützung von Fördergeldern des Bundes und des Kantons Zürich[1] eine neue Plattform, auf der Galerien, Kunst- und Antiquitätenhändler auf digitale tools Zugriff nehmen können, um sich in der digitalen Welt zu behaupten und neue Geschäftsmodelle zu erschliessen: „Swiss Galleries go Digital!“. Ein Anfang ist mit der neu lancierten Website gemacht, erste Kooperationspartner sind evaluiert, eingebunden und bieten ihre technologischen Dienstleistungen an. Der VKMS hat für seine Mitglieder Vorzugskonditionen verhandelt, die exklusiv an diese weitergegeben werden können. Die Plattform ist offen gebaut und soll wachsen. Deshalb beobachtet der VKMS die technologischen Entwicklungen auch weiterhin laufend und evaluiert weitere mögliche Kooperationspartner.

[1] Mit Unterstützung des Bundesamtes für Kultur und der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich im Rahmen des Programms „Transformationsprojekte“ der Covid-Finanzhilfen.

Weitere Neuigkeiten

Kulturgüterschutz

Im Bereich Kulturgüterschutz hat die EU eine neue Verordnung (EU) 2019/880 betreffend die Einfuhr von Kulturgütern erlassen. Die Umsetzungsfrist für die einzelnen Mitgliedsstaaten läuft bis 2025. Ziel der Verordnung ist eine erneute Verschärfung der Einfuhr von unrechtmässig aus ihren Herkunftsstaaten ausgeführter Kulturgüter in die EU, und zwar unabhängig davon, ob Objekte direkt aus Herkunftsstaaten oder via Drittstaaten eingeführt werden. Archäologische Kulturgüter stehen im besonderen Fokus der neuen EU-Verordnung und bedürfen generell einer Einfuhrgenehmigung. Der VKMS befindet sich im Austausch mit der Fachstelle Kulturgütertransfer des BAK, um hier für den Schweizer Kunstmarkt eine praxistaugliche Antwort auf diese Verschärfung der EU-Regulierung zu finden.

Raubkunst

Im Bereich Raubkunst hat der Bundesrat in Umsetzung von Teilen einer von den Räten verabschiedeten Motion Pult (I) die Schaffung einer unabhängigen Expertenkommission beschlossen, die sich insbesondere mit NS-Raubkunst und kolonialen Kulturgütern auseinandersetzen wird. Die durch den Bundesrat verabschiedete Verordnung trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Der VKMS tritt für eine angemessen Miteinbezug des Schweizer Kunsthandels in der zu schaffenden Expertenkommission ein.

Geldwäschereiprävention

Die in den eidg. Räten eingebrachte “Motion Pult” (Unterstellung des Kunsthandels unter die verschärften Geldwäschebestimmungen für Finanzintermediäre) geht von falschen Annahmen aus und die verlangte neue gesetzliche Regulierung würde ohne Not einen enormen bürokratischen Mehraufwand für den gesamten Kunsthandel zur Folge haben. Der VKMS tritt dem entgegen indem unseren Mitgliedern im Sinne echter Selbstregulierung pragmatisch taugliche digitale tools zur Verfügung gehalten werden, die neben KYC-Rules auch Sanktionskontrollen übernehmen und so ein echtes Gegenmodell anbieten.