© Urs Fischer, Varnish Tarnish, 2022

© Urs Fischer, Varnish Tarnish, 2022

Verband Kunstmarkt Schweiz

Die Dachorganisation der vier grossen
Schweizer Kunsthandelsverbände

Der Verband Kunstmarkt Schweiz (VKMS) als Dachorganisation der vier grossen Schweizer Kunsthandelsverbände (Galeristenverband, Antiquarenverband, Auktionatorenverband und Kunsthandelsverband) mit Sitz in Zürich, bezweckt die Wahrung der Interessen der Kunstmarktteilnehmer im Handel gegenüber Behörden, Verbänden, Privaten und Medien. Der VKMS setzt sich aktiv ein für einen Dialog in Politik, Wirtschaft und Recht, der sich den Besonderheiten des Kunstmarktes nicht verschliesst. All dies mit dem Ziel, die vorteilhaften Rahmenbedingungen des Kunstmarktes Schweiz zu verteidigen und in die Zukunft zu führen.

Aktuell

Kulturgüterschutz

Im Bereich Kulturgüterschutz hat die EU eine neue Verordnung (EU) 2019/880 betreffend die Einfuhr von Kulturgütern erlassen. Die Umsetzungsfrist für die einzelnen Mitgliedsstaaten läuft bis 2025. Ziel der Verordnung ist eine erneute Verschärfung der Einfuhr von unrechtmässig aus ihren Herkunftsstaaten ausgeführter Kulturgüter in die EU, und zwar unabhängig davon, ob Objekte direkt aus Herkunftsstaaten oder via Drittstaaten eingeführt werden. Archäologische Kulturgüter stehen im besonderen Fokus der neuen EU-Verordnung und bedürfen generell einer Einfuhrgenehmigung. Der VKMS befindet sich im Austausch mit der Fachstelle Kulturgütertransfer des BAK, um hier für den Schweizer Kunstmarkt eine praxistaugliche Antwort auf diese Verschärfung der EU-Regulierung zu finden.

Raubkunst

Im Bereich Raubkunst hat der Bundesrat in Umsetzung von Teilen einer von den Räten verabschiedeten Motion Pult (I) die Schaffung einer unabhängigen Expertenkommission beschlossen, die sich insbesondere mit NS-Raubkunst und kolonialen Kulturgütern auseinandersetzen wird. Die durch den Bundesrat verabschiedete Verordnung trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Der VKMS tritt für eine angemessen Miteinbezug des Schweizer Kunsthandels in der zu schaffenden Expertenkommission ein.

Geldwäschereiprävention

Die in den eidg. Räten eingebrachte “Motion Pult” (Unterstellung des Kunsthandels unter die verschärften Geldwäschebestimmungen für Finanzintermediäre) geht von falschen Annahmen aus und die verlangte neue gesetzliche Regulierung würde ohne Not einen enormen bürokratischen Mehraufwand für den gesamten Kunsthandel zur Folge haben. Der VKMS tritt dem entgegen indem unseren Mitgliedern im Sinne echter Selbstregulierung pragmatisch taugliche digitale tools zur Verfügung gehalten werden, die neben KYC-Rules auch Sanktionskontrollen übernehmen und so ein echtes Gegenmodell anbieten.